Luxusimmobilien in Dubai

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Vereinigte Arabische Emirate - Dubai

DUBAI: ATLANTIS THE ROYAL RESIDENCES

Kaufpreis
€ 8.725.000
Wohnfläche
293 m²
Schlafzimmer
2
Obj. ID VAE-11 - Vereinigte Arabische Emirate, Dubai Vereinigte Arabische Emirate - Dubai

Ansehen

WIESO SOLLTE MAN IN DUBAI INVESTIEREN?

  • Starke Wirtschaft: Dubai ist ein wirtschaftliches Zentrum mit diversifizierten Branchen wie Tourismus, Finanzen, Handel und Technologie. Die solide Wirtschaft trägt zur Stabilität des Immobilienmarktes bei.
  • Hohe Wachstumsraten: Die Stadt erlebt weiterhin ein beeindruckendes Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum, was eine hohe Nachfrage nach Immobilien schafft.
  • Steuerliche Vorteile: Dubai erhebt keine Einkommensteuer und keine Kapitalertragssteuer für Immobilieninvestoren, was attraktiv für internationale Käufer ist.
  • Lebensqualität: Dubai bietet eine hohe Lebensqualität mit moderner Infrastruktur, exzellenten Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung und einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten.
  • Attraktive Renditen: Der Immobilienmarkt in Dubai hat in der Vergangenheit attraktive Renditen für Investoren erzielt.


WIE VIEL NEBENKOSTEN GIBT ES BEIM ERWERB EINER IMMOBILIE?

Beim Erwerb einer Immobilie in Dubai müssen Käufer mit zusätzlichen Kosten rechnen, die etwa 7-8% des Kaufpreises ausmachen können.

Diese Nebenkosten umfassen in der Regel:

  • Grundbuchgebühren: ca. 4% des Kaufpreises
  • Maklerprovision: In der Regel 2-3% des Kaufpreises
  • Transaktionsgebühren: ca. 0,25% des Kaufpreises
  • Bewertungskosten: Je nach Gutachter, normalerweise ca. 0,1% des Kaufpreises



MUSS MAN RESIDENT SEIN, UM EINE IMMOBILIE ZU KAUFEN?

Nein, es ist nicht erforderlich, in Dubai ansässig zu sein, um eine Immobilie zu kaufen.

Ausländer können in Dubai Immobilien kaufen, ohne einen Wohnsitz zu besitzen. Es gibt jedoch bestimmte Regelungen, die die Art des Eigentums und die Lage der Immobilie für Nicht-Residenten einschränken können. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf mit einem lokalen Immobilienexperten über die geltenden Vorschriften zu beraten.

Übrigens: Auf unserer Zweitwohnsitz-Seite finden Sie weitere Luxusimmobilien, für die keine Hauptwohnsitzpflicht besteht.